ERREICHBARKEIT DER ÄMTER ZWISCHEN DEN FEIERTAGEN

In den Ämtern der Stadt Gera wird auch unter den derzeitigen Bedingungen regulär gearbeitet. Alle Bürgeranliegen werden fortlaufend bearbeitet. So sind auch zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr keine Schließtage geplant. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen vom 28. bis 30 Dezember für allen Bürgern zur Verfügung. Bürgeranfragen können zu den Dienstzeiten telefonisch oder jederzeit per elektronischer Post gestellt werden. Wenn ein persönliches Vorsprechen nötig ist, muss dafür allerdings in den meisten Ämtern ein Termin vereinbart werden.

Auch für den Stadtservice H 35 ist eine Terminvereinbarung nötig. Die Terminvergabe erfolgt hier telefonisch unter der Rufnummer 0365 8381900 oder über www.gera.de/H35.

Die KFZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle in der Wiesestraße 125 hat geöffnet, jedoch mit leicht eingeschränkten Öffnungszeiten. Die Entgegennahme und in der Regel tagfertige Ausgabe der Antragsunterlagen erfolgt an drei Infektionsschutzschaltern. Der Wartebereich befindet sich im Freien vor dem Haus und auf dem Parkplatz. Es sind die ausgeschilderten Hygieneschutzauflagen zu beachten. Die Behörde weist darauf hin, dass längere Wartezeiten entstehen können, wetterangepasste Kleidung wird daher angeraten. Mittels Vollmacht können auch andere Personen oder Zulassungsdienste beauftragt werden.

Formulare sind am besten im Voraus über die Seite der Stadtverwaltung auszudrucken und auszufüllen. Es wird gebeten, vor dem Gang zur Behörde, die Veröffentlichungen der Stadt Gera im Internet zu beachten: www.gera.de – Bürgerservice – KFZ-Zulassung/Fahrerlaubnis.

Für den Publikumsverkehr geschlossen sind das Amt für Hochbau und Liegenschaften, das Tiefbauamt, die Friedhofsverwaltung und das Amt für Bauvorhaben und Stadtplanung mit Bauarchiv. Nur in dringenden Fällen sind mit der Friedhofsverwaltung und dem Bauarchiv Terminvereinbarungen möglich. Anträge an das Bauamt können per Post oder über den Hausbriefkasten zugestellt werden.

Weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben müssen laut aktueller Verordnung auch alle städtischen Museen und Veranstaltungshäuser sowie das Hofwiesenbad.

Die Musikschule Heinrich Schütz ist nur für Lehrpersonal und Schüler geöffnet. In der Geraer Volkshochschule findet Teilbetrieb statt. Alle Informationen dazu gibt es im Datennetz unter www.volkshochschule-gera.de oder auf Anfrage telefonisch unter der Rufnummer 0365 5525930.

Die Nutzung des Geraer Stadtarchivs ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Stadt- und Regionalbibliothek, die Stadtteilbibliothek Lusan sowie der Tierpark haben geöffnet und können zu den bekannten Öffnungszeiten besucht werden.

Alle Informationen zur Erreichbarkeit der Ämter der Geraer Stadtverwaltung sind unter der Adresse www.gera.de/Erreichbarkeit abrufbar.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*