Der Tierpark darf grundsätzlich weiterhin geöffnet bleiben. Im Gegensatz zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz, dürfen in Thüringen auch körpernahe Dienstleistungen, beispielsweise Friseure, Tätowier , Kosmetik- und Nagelstudios, weiterhin öffnen.
Die Geraer Stadtverwaltung bittet alle Veranstalter, ihre geplanten Veranstaltungen für den Monat November unverzüglich abzusagen.
Oberbürgermeister Julian Vonarb sagte: „Ich begrüße es, dass das Land Thüringen leicht abweichende Regeln beschlossen hat und somit beispielsweise unser Tierpark grundsätzlich geöffnet werden kann. Die finalen Abstimmungen dazu werden am Montagvormittag durchgeführt. Dennoch appelliere ich an alle, die Kontakte weitestgehend einzuschränken. Gera ist nun auch Risikogebiet, und wir sollten alles tun, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.”
SCHLIESSUNGEN UND VERBOTE
Das Hofwiesenbad wird für den öffentlichen Betrieb und damit den Freizeit- und Amateursport geschlossen; es bleibt für den Schwimmunterricht der Schulen weiter verfügbar. Die Schulsporthallen und Sportstätten stehen für den Schulsport weiter zur Verfügung, werden für den Freizeit- und Amateursport ab 2. November 2020 bis auf Widerruf geschlossen. Eine Ausnahme bildet zur Versorgung von lebenden Tieren das Reitstadion Milbitz. KUK und Comma werden für den Veranstaltungsbetrieb geschlossen. Veranstaltungen werden verschoben oder abgesagt. Theater, Museen, Konzerthäuser, Spielhallen, Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Ausgenommen sind Betriebskantinen und Mensen. Die Lieferung, das Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr zu Hause ist erlaubt. Veranstaltungen zu Unterhaltungszwecken sind verboten. Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt maximal zehn Personen erlaubt.
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