VERBOTE UND SCHLIESSUNGEN IM STADTGEBIET

Deutschlandweit gelten ab Montag, den 2. November 2020, neue Corona-Regeln. Auf diese einigte man sich zur Ministerpräsidentenkonferenz am 28. Oktober 2020. Der Freistaat Thüringen arbeitet nach eigenen Angaben an einer ebenfalls ab 2. November für Thüringen geltenden „Sondereindämmungsverordnung“.

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz ist veröffentlicht unter anderem unter folgender Adresse:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/videokonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-28-oktober-2020-1805248

Nachfolgend lesen Sie in gekürzter Fassung die wichtigsten Maßnahmen des Bundesbeschlusses, die ab Montag, den 2. November 2020, auch in Gera gelten:

Physische soziale Kontakte zu anderen Menschen, außer zu Angehörigen des eigenen Hausstandes, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt, mit maximal zehn Personen insgesamt.

Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, sowie auf überregionale Ausflüge soll verzichtet werden. Touristische Übernachtungen sind nicht möglich.

Geschlossen werden Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Die Lieferung, das Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr zu Hause bleiben erlaubt.

Geschlossen werden Theater, Museen, Konzerthäuser, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, außerdem Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, desweiteren Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

Geschlossen werden Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tätowier-Studios und ähnliche Betriebe.

Medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Friseursalons bleiben offen.

Veranstaltungen zu Unterhaltungszwecken sind untersagt.

Geöffnet bleiben Kaufhallen; der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene insgesamt geöffnet. Auf zehn Quadratmetern Fläche darf sich ein Kunde aufhalten.

Geöffnet bleiben Schulen und Kindergärten, weitere Bildungseinrichtungen wie die Volkshochschule, Fahrschulen, Musikschulen, Bibliotheken, außerdem Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbarer Beratungseinrichtungen wie Frauenhäuser, Mutter-Kind-Heime, Suchtberatungsstellen, Tagespflegeplätze, Spielplätze. Veranstaltungen mit Weiterbildungscharakter bleiben erlaubt.

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wird ausgesetzt. Professionelle Sportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.

Empfohlen wird Heimarbeit. Überall, wo es möglich ist, soll bevorzugt wieder von zu Hause gearbeitet werden.

Insbesondere für die Einrichtungen der Stadt Gera gilt somit ebenfalls ab dem 2. November folgendes:

Der Tierpark wird für die Öffentlichkeit geschlossen; es finden keine Veranstaltungen, Kindergeburtstage und kein Streichelzoo statt. Die Parkeisenbahn beendet am 1. November ihre Fahrsaison. Das Hofwiesenbad wird für den öffentlichen Betrieb und damit den Freizeit- und Amateursport geschlossen; es bleibt für den Schwimmunterricht der Schulen weiterhin verfügbar. Die Schulsporthallen und Sportstätten stehen für den Schulsport weiter zur Verfügung, werden aber für den Freizeit- und Amateursport ab 2. November bis auf Widerruf geschlossen. Eine Ausnahme bildet zur Versorgung von lebenden Tieren das Reitstadion Milbitz. Das Kultur- und Kongresszentrum sowie das Klubzentrum Comma werden für den Veranstaltungsbetrieb geschlossen. Veranstaltungen werden verschoben oder abgesagt. Die Museen werden geschlossen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Veranstalter, ihre geplanten Veranstaltungen für den Monat November unverzüglich abzusagen.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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