Im Stadtgebiet wurden im Rahmen der Thüringer Förderrichtlinie zu Maßnahmen der Altlastenbehandlung im Zeitraum von Juli bis Oktober 2020 mehrere altlastverdächtige Flächen einer Erkundung nach den geltenden bodenschutzrechtlichen Regelungen unterzogen. Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte wie etwa alte Mülldeponien, Gaswerke, Tankstellen oder ehemalige Industriestandorte, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Durch solche Altlasten können schädliche Bodenveränderungen hervorgerufen werden, von denen Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgehen. Um diese Gefahren abzuwenden, müssen Altlasten und altlastverdächtige Flächen umfassend erfasst, untersucht, bewertet und gegebenenfalls saniert werden.
Im Zuge der Untersuchungen in Gera wurden wichtige Daten gewonnen, die unter anderem Auskunft über die chemische Bodenbeschaffenheit und etwaige Belastungen des jeweiligen Standortes geben und damit deutlich machen, wie es um die jeweiligen Flächen steht. Allgemeines Ziel dieser Maßnahmen ist es, die begrenzte Ressource Boden und die natürlichen Bodenfunktionen zu bewahren bzw. durch geeignete Mittel, wo notwendig, wieder herzustellen.
In diesem Zusammenhang dankt die Stadt Gera ausdrücklich der Thüringer Aufbaubank für die konstruktive Zusammenarbeit.
Am 1. Januar 2020 trat die vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz erlassene Förderrichtlinie zur Altlastenbehandlung in Kraft. Finanziell gefördert werden demnach die Erkundung von Altlastenverdachtsflächen und die Beseitigung von Altlasten sowie den davon ausgehenden Gefahren. Im Vordergrund stehen weiterhin die Sanierung von durch Altlasten verursachte Gewässerverunreinigungen und die Wiedernutzung der betreffenden Flächen.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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