Das Geraer Amt für Umwelt sucht Freiwillige für die Mitwirkung in der neu gegründeten Wasserwehr auf, deren zentrale Aufgabe es ist, Wassergefahren von der Stadt Gera und ihrer Bevölkerung abzuwehren, etwa bei Überschwemmungen, Hochwasser oder Eisgang.
Eine Wasserwehr ist eine Struktur, welche die Einsatzkräfte und die Materialien für eine organisierte Abwehr von Wassergefahren im Allgemeinen vorhält. Sie besteht aus Freiwilligen, die durch regelmäßige Übungen, entsprechende Ausstattung und feste Organisationsformen in die Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz und im Katastrophenfall in die Gefahrenabwehr einbezogen werden. Zu den wesentlichen Aufgaben einer Wasserwehr gehört es, die Gewässer zu kontrollieren, Schwachstellen zu identifizieren und an den Gewässerunterhaltspflichtigen zu melden. Im Einsatzfall wird die Entwicklung des Wasserstandes und der Eisführung sowie der Zustand der Einrichtungen, die Wasser- und Eisgefahr abwenden sollen, fortlaufend beobachtet und beurteilt. Auch gilt es, die Bedrohungslage für die Bevölkerung einzuschätzen. Weitere Aufgaben betreffen die aktive Bekämpfung von konkreten Hochwasser- und Eisgefahren sowie der Sicherung und Reparatur von geschädigten Deichen. Ebenso unterstützen Mitwirkende bei der Sicherung von Brücken sowie wasserwirtschaftlichen Anlagen. Auch die Beteiligung bei der Räumung gefährdeter Gebäude kann Teil der Aufgaben sein.
Bei der Geraer Wasserwehr mitmachen kann jeder, der volljährig ist und sich den Aufgaben gewachsen fühlt. Körperliche Fitness ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich, weil die Aufgabenbereiche vielfältig sind: So werden die Mitglieder unter anderem auch für Deichläufe, den Telefondienst und die Anleitung Freiwilliger im Befüllen und Aufschichten von Sandsäcken eingesetzt. Hilfreich sind in jedem Falle Ortskenntnisse in den insgesamt elf Abschnitten im Stadtgebiet Gera. Die Abschnitte sind den Einzugsgebieten der Gewässer II. Ordnung zugeordnet und können daher auch mehrere Ortsteile umfassen.
Die Anmeldung zum Freiwilligendienst in der Wasserwehr kann formlos erfolgen. Wichtig sind jedoch folgende Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, telefonische Erreichbarkeit und E-Adresse.
Nähere Informationen zur Geraer Wasserwehr erhalten Sie im Umweltamt der Stadtverwaltung, Amthorstraße 11, 07545 Gera. Zu erreichen ist die Wasserwehr telefonisch unter 0365 8384200 oder per elektronischer Post an „wasserwehr@gera.de„.
Im neuen Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 wurde im § 55 die Rechtstellung der Wasserwehr klar formuliert. Für sie gelten die Bestimmungen des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes mit Ausnahme des § 14a (Feuerwehrrente). Demnach ist es Aufgabe der Kommunen einen Wasserwehrdienst einzurichten und erforderliche Hilfsmittel dazu bereitzustellen, wenn sie erfahrungsgemäß von Überschwemmungen gefährdet sind. Gefördert wird die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes nach § 55 ThürWG durch die Aufbaubank Thüringen.
Die Gründung der Wasserwehr für die Stadt Gera gemäß § 55 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) wurde in der Stadtratssitzung vom 8. Oktober 2020 mehrheitlich beschlossen.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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