Am Donnerstag, den 27. August 2020, sprachen die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Frau Dr. Angela Merkel in einer Videoschaltkonferenz über die weitere Gestaltung der Corona-Restriktionen. Die Bundeskanzlerin strebt eine Vereinheitlichung der Regeln an und lehnt Lockerungen ab. Zunächst hat der Beschluss den Charakter einer Empfehlung; die Umsetzung obliegt den Ländern.
Der Bund-Länder-Beschluss sieht folgendes vor:
- Verbot von Großveranstaltungen wird bis 31. Dezember 2020 verlängert
- Maskenverweigerer müssen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro entrichten (außer im schulischen Bereich und in Sachsen-Anhalt)
- Quarantänepflicht und Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bleiben bestehen
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten können Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden
- Aufforderung an die Länder, Quarantäne strenger zu kontrollieren und bei Pflichtverstößen Bußgelder zu verhängen
- unentgeltliche Testung für Rückkehrer aus Nichtrisikogebieten entfällt ab 15. September 2020
- kein Lohnersatz bei Quarantäne nach Reise in Risikogebiet
- Eingrenzung privater Feiern; kritische Abwägung jedes einzelnen Falles; Abstand soll eingehalten werden
- jedes Land legt Teilnehmerzahl für private Feiern vorerst selbst fest
- 500 Millionen Euro für Sofortausstattungsprogramm zur Förderung der Digitalisierung an Schulen
Anlass ist die steigende Zahl positiver Testergebnisse bei Betrachtung der absoluten Zahlen.
KW 31: 578’099 Tests, davon 0,97 % positiv
KW 32: 730’300 Tests, davon 0,99 % positiv
KW 33: 875’524 Tests, davon 0,96 % positiv
KW 34: 947’423 Tests, davon 0,88 % positiv
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