Die Stadtverwaltung tritt Gerüchten entgegen, die lauten, das Geraer Gesundheitsamt würde heimlich die Einhaltung von Infektionsschutzkonzepten prüfen. Es wird erklärt, dass das Gesundheitsamt vielmehr eine beratende Funktion ausübt. Die Frage nach dem Dienstausweis schafft Klarheit.
Als zuständige untere Behörde gehört es zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes, die Einhaltung der Regelungen der Thüringer SARS-CoV-2-IfS-GrundVO durchzusetzen. Täglich werden zahlreiche telefonische und schriftliche Anfragen beantwortet, Infektionsschutzkonzepte geprüft und persönliche Beratungen durchgeführt. In den Fällen, bei denen Bürger schriftliche Beschwerden in Bezug auf die Einhaltung der Regelungen der genannten Verordnung einreichen, sprechen die Mitarbeiter mit den verantwortlichen Personen.
Wenn die Kollegen persönlich vor Ort zur Umsetzung der infektionsschutzrechtlichen Regelungen beraten, dann weisen Sie sich stets mit einem Dienstausweis aus. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes überwachen nicht heimlich oder ohne sich auszuweisen die Umsetzung der Infektionsschutzregeln in den verschiedenen Einrichtungen. Sollten sich Personen als Angestellte des Gesundheitsamtes ausgeben, wird empfohlen, sich immer den Dienstausweis zeigen zu lassen.
Für Fragen bezüglich der Einhaltung der Infektionsschutzregeln, der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts oder der Arbeitsschutzregeln stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamts gern zur Verfügung. Bei Bedarf werden die verantwortlichen Personen über erforderliche Infektionsschutzmaßnahmen informiert und, wenn nötig, auch mit Zwangsmitteln gemahnt. Ziel dessen ist stets die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, um die schnelle Ausbreitung der Infektionserkrankung möglichst zu verhindern.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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