Ab dem 16. Juli 2020 tritt für Thüringen eine neue Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Diese beinhaltet nur einige wenige Änderungen zur bereits bestehenden.
Lesen Sie nachfolgend die wichtigsten Anpassungen im Überblick.
Die Besuchsregel wird erweitert auf zwei Besuche pro Bewohner bzw. Patient für bis zu zwei Stunden pro Tag. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung in geschlossenen Räumen gilt noch für:
- Gaststätten
- öffentliche Veranstaltungen
- Messen, Spezialmärkte, Ausstellungen
- Hallen- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen
- kulturelle Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Museen, Theater, Kinos usw.)
Bis 30. August 2020 bleiben weiterhin geschlossen.
- Diskotheken, Clubs
- Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote
Die Stadt Gera wird keine neue Allgemeinverfügung erlassen. Das bedeutet, dass ab dem 16. Juli 2020 ausschließlich die Regelungen des Freistaates Thüringen gelten werden.
Die Zahl der Infizierten in Gera ist seit dem 7. Juli 2020 stabil bei 259 geblieben, wobei nur noch zwei Fälle als aktiv gelten. Dennoch mahnt Geras Oberbürgermeister auch im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit weiterhin zur Vorsicht.
„Ich hoffe, dass die Geraerinnen und Geraer die Sommerferien auch mit den noch bestehenden Einschränkungen genießen können. Im Sinne aller appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin einzuhalten und sich auch im Urlaub an die Vorgaben vor Ort zu halten, um damit eine mögliche zweite Infektionswelle zu verhindern“, so Julian Vonarb.
Auf folgender Internetseite des Robert-Koch-Instituts sind unter anderem die aktuellen Risikogebiete aufgelistet:
„https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html„
Alle weiteren Informationen sowie die ausführliche Thüringer Verordnung finden Sie unter „www.corona.gera.de“.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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