Die Zahl der aktiven Fälle von Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, ist mit Stand 18. Juni 2020 auf dem niedrigsten Wert seit dem 26. März gesunken. Gegenwärtig gibt es in Gera zehn Personen, die mit dem Virus infiziert sind. 225 sind wieder genesen und die Gesamtzahl der Fälle seit dem 11. März 2020 liegt bei 254. Damit sinkt die Inzidenz stetig weiter auf einen Wert von aktuell 1,06. Um diesen positiven Trend halten zu können, ist es wichtig, dass auch weiterhin in bestimmten Bereichen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird. Das Tragen beim Einkaufen sowie bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird durch die neue Thüringer Verordnung geregelt. Wer beispielsweise einen neuen Ausweis in der Heinrichstraße 35 beantragen will oder eine von weiteren zahlreichen Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen möchte, ist ebenfalls verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung in den jeweiligen Gebäuden zu tragen. Grund dafür ist, dass nicht zu jedem Zeitpunkt ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls kann es passieren, dass Bürger ohne Mund-Nase-Bedeckung zu ihrem eigene Schutz sowie dem Schütz der Beschäftigten vor Ort wieder nach Hause geschickt werden. Die neue Thüringer Verordnung und die Allgemeinverfügung der Stadt Gera, die am 13. Juni 2020 in Kraft traten, beinhalten mehr Lockerungen als Beschränkungen für die Bürger. Diese sind jedoch zum Teil mit Auflagen verbunden. So müssen in Restaurants und Cafés künftig Listen geführt werden, um Kontakte schneller nachvollziehen zu können. Größere private Veranstaltungen müssen nicht nur angemeldet, sondern es muss auch ein Infektionsschutzkonzept beim Amt für Gesundheit und Versorgung vorgelegt werden. Ebenso müssen in zahlreichen anderen Bereichen Infektionsschutzkonzepte vorhanden sein. Um diesen Mehraufwand zu vereinfachen, stellt die Stadtverwaltung Muster für Infektionsschutzkonzepte, für die Anzeige privater Veranstaltungen sowie ein Muster einer Teilnehmerliste ab sofort zum Herunterlaen unter www.corona.gera.de zur Verfügung. Dort können auch stets die aktuellen Fallzahlen, die aktuell gültigen Verordnungen sowie weitere Informationen zum Coronavirus abgerufen werden.QUELLE: STADTVERWALTUNG
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