Am 4. Juni 2020 beschäftigte sich der Stadtrat erneut mit den zu beschaffenden Straßenbahnfahrzeugen für den Geraer Verkehrsbetrieb. Die Beschlussvorlage „Förderung notwendiger Straßenbahnbeschaffung durch die Stadt Gera” wurde gebilligt mit 25 Für- zu 17 Gegenstimmen. Damit wäre der Finanzierungsweg für die Beschaffung sechs neuer Straßenbahnfahrzeuge geschaffen. Aufgehoben wurde mit diesem Beschluss zugleich der Stadtratsbeschlusses „DS-Nr. 161/2019”.
Folgender Finanzierungsweg ist nun vorgesehen: Die Stadt Gera als Zuwendungsgeber erlässt eine Richtlinie zur Förderung neuer Straßenbahnfahrzeuge bzw. zur Bereitstellung von Eigenanteilen für den Kauf, sofern hierfür Förderungen aus den Programmen dritter in Anspruch genommen werden sollen. Dadurch kann die Stadt einen Großteil der außerplanmäßigen Investitionsmittel des Landes für Gera im Jahre 2020, 7,2 Millionen Euro, als Fördergeld bereitstellen. Der GVB stellt daraufhin einen Förderantrag bei der Stadtverwaltung, nimmt zugleich einen Kredit in Höhe von 4,8 Millionen Euro auf, der bis spätsestens 30. September 2036 getilgt sein muss, und erhält vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Fördermittel in Höhe von 50 % der Beschaffungskosten, also zwölf Millionen Euro. Das sind in der Summe 24 Euro Millionen Euro.
Demnach kostet ein neues Fahrzeug vier Millionen Euro. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist als Rechtsaufsichtsbehörde nun mit der Prüfung beschäftigt.
Die Stückzahl war zuvor per Änderungsantrag auf sechs festgesetzt worden. CDU, Bürgerschaft, AFD und Für Gera hatten diesen eingereicht. Ohne Änderungsantrag wäre der Beschluss „DS-Nr. 161/2019” wirksam geworden, was den Kauf zwölf neuer Fahrzeuge ermöglicht hätte, bei einer höheren Eigenkapitalausstattung durch Umwandlung von Teilen des Gesellschafterdarlehens und einer Kreditaufnahme von über 18 Millionen Euro, wie es von Linkspartei, SPD und Bündnis ’90/Die Grünen angedacht war. Aus Sicht der Gegner würde dann aber dort Geld fehlen, wo dringend Sanierungen nötig seien. Weil es dem GVB ohne die höhere Eigenkapitalausstattung kaum möglich ist, bereits einen Kredit in Höhe der besagten 4,8 Millionen Euro aufzunehmen, wurde bei der jüngsten Gesellschaftersammlung am Freitag, den 5. Juni 2020, entschieden, die Bauabschnitte II und III in der Wiesestraße nicht anzugehen, bis ein neuer Finanzierungsweg für die Sanierung gefunden ist.
Die Fachmeinung des Verkehrsamtes zur Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen lautet wie folgt:
- Linie 1 Bedarf vier Fahrzeuge bei 15-Minuten-Takt
- Linie 2 Bedarf ein Fahrzeug bei 30-Minuten-Takt
- Linie 3 Bedarf zehn Fahrzeuge bei 7,5-Minuten-Takt bzw. 15 Fahrzeuge bei Fünf-Minuten-Takt
- Betriebsreserve zwei Fahrzeuge (für Sicherung eines stabilen Ablaufes in der Hauptverkehrszeit)
- Werkstattreserve zwei Fahrzeuge (Instandhaltungsreserve)
Zwölf neue Fahrzeuge würden benötigt, um alle tschechischen Wagen ersetzen zu können. Im Einsatz sind gegenwärtig noch jene, die in den Jahren 1981 bis 1990/2003 in Betrieb genommen wurden. Vorrang hat aber zunächst der Aspekt Barrierefreiheit: Würden die zwölf Alstom-Fahrzeuge und die sechs ČKD-Niederflurwagen zusammengerechnet, wären bereits 18 niederflurige Fahrzeuge vorhanden. Zusammen mit der Betriebs- und Werkstattreserve ergäbe sich ein Bedarf von 22 neuen Fahrzeugen. Gegenwärtig wird der Straßenbahnverkehr mit den vorhandenen zwölf Alstomwagen und Zweier-Kombinationen, bestehend aus jeweils einem ČKD-Niederflurwagen und einem angekuppelten ČKD-Hochflurwagen, sichergestellt. Von letztgenannten befinden sich noch 21 Stück im Liniendienst. Berücksichtigt man die vorhandenen Niederflurfahrzeuge und die sechs Fahrzeuge, welche gemäß Nahverkehrsplan in den Jahren 2017 und 2019 beschafft werden sollten, sowie die Betriebs- und Werkstattreserve, ergäbe sich ein Bedarf von zehn neuen Niederflurwagen, um eine vollständige Niederflurigkeit bzw. Barrierefreiheit anbieten zu können.
QUELLEN
Beschlussvorlage 50/2020
Fördermittelrichtlinie Straßenbahnbeschaffung
https://gera.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZT_n591WVTrP1Zf1RSo7oEq34IabcuKzyLtxHnEozwqs/Anlage_1_-_Foerdermittelrichtlinie_Strassenbahnbeschaffung.pdf
Hausmitteilung des Verkehrsamtes vom 16. März 2020
https://gera.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQYg-yrcWbgXNPf0OARYQHkyPCP5amgSD6stbRGO_RJQ/Anlage_2_-Hausmitteilung_Verkehrsamt_vom_16._Maerz_2020-_fachliche_Stellungnahme.pdf
Gutachten Rödl & Partner vom 6. April 2020
https://gera.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVYUs5sY_6qgKoiCuqLG0T3R3lxEflPEoKWj-d7MWy-P/Anlage_3_-Gutachten_Roedl-_Partner_vom_6._April_2020.pdf
DER STADTRAT
- Wahlperiode von Juni 2019 bis Mai 2024; 42 Mitglieder
- AFD: 12 Sitze; 29 %; Linkspartei: 8 Sitze; 19 %; CDU: 6 Sitze; 14 %; Bürgerschaft: 3 Sitze; 7 %; Für Gera: 3 Sitze; 7 %; Bündnis ’90/Die Grünen: 3 Sitze; 7 %; SPD: 3 Sitze; 7 %; Freie Wähler: 1 Sitz; 3 %; Liberale Allianz: 1 Sitz; 3 %; FDP: 1 Sitz; 2 %; Die Partei: 1 Sitz; 2 %
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