Bund und Länder haben sich auf vorsichtige und schrittweise Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Epidemie geeinigt. Der Schulbetrieb wird ab dem 27. April 2020 schrittweise wiederaufgenommen. Erste Geschäfte öffnen in Thüringen bereits am 24. April 2020. Der GVB wird ab dem 24. April sein Angebot auf das Niveau des Ferienfahrplans erweitern. Der Verkehrsbetrieb möchte trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen eine möglichst reibungslose Wiederaufnahme des vollen Regelbetriebes organisieren. Hierfür sind frühe Informationen zu weiteren Lockerungen, Vorgaben der Gesundheitsbehörden für den ÖPNV und eine Abstimmung mit dem Aufgabenträger Voraussetzung.
„Der Schutz unserer Fahrgäste ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden fast alle Türen automatisch geöffnet, um Berührungen zu vermeiden. Die Reinigung unserer Fahrzeuge wurde bereits seit Mitte März intensiviert. Fahrgasträume, Haltestangen und Taster werden jede Nacht mit alkoholhaltigen Reinigungsmitteln gesäubert“, so Thorsten Rühle, Geschäftsführer des GVB.
Ab dem 24. April 2020 werden Einschränkungen des öffentlichen Lebens teilweise wieder gelockert, so dass der GVB mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen rechnet. Besonders in der Hauptverkehrszeit wird daher der Mindestabstand in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs nicht immer einzuhalten sein. Hierzu bedürfte es einer Vervierfachung der Fahrzeugflotte des GVB. Im Hinblick auf diesen Umstand ist das Tragen einer Mundschutzmaske in Kraftomnibussen und Straßenbahn-Farzeugen ab 24. April in ganz Thüringen Pflicht. Zur Bedeckung von Mund und Nase können auch selbstgenähte Stoffmasken, Schals und Tücher benutzt werden. Unabhängig hiervon sollte jeder Fahrgast für sich entscheiden, mehr Zeit einzuplanen, um bei höherem Fahrgastaufkommen auf den nächsten Anschluss zu warten.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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