WO DARF WANN DER BETRIEB WIEDER AUFGENOMMEN WERDEN?

Unter der nachfolgenden Adresse der Thüringer Landesregierung finden Sie die aktuellen Beschlüsse zu Kindergärten, Schulen, Kultureinrichtungen, Unternehmen, Versammlungen, Gesundheit und Pflege.

https://www.landesregierung-thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/33-2020/

Dort finden Sie folgende Abschnitte:

I. Beschluss

II. Schlussfolgerungen der Thüringer Landesregierung aus den Ergebnissen der Telefonschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020

I. Anpassung der Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

II. Bildungssystem

III. Kultur/Religionsgemeinschaften

IV. Gesundheitssystem/Pflege

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