QUARANTÄNE-PFLICHT FÜR EIN- UND RÜCKREISENDE

Unser Bild zeigt die Thüringer Staatskanzlei in der Regierungsstraße 73 in Erfurt. Sie ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten.

Am 9. April 2020 trat die „Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ in Kraft. Reiserückkehrer sind ab sofort verpflichtet, sich nach Eintreffen in der Bundesrepublik unverzüglich auf direktem Wege in eine zweiwöchige, häusliche Quarantäne in ihrer Heimatstadt begeben. Zudem muss die zuständige Gesundheitsbehörde über die Maßnahme informiert werden. Ausnahmen sind in § 3 geregelt.
 
Wer sich widersetzt, Besuch empfängt oder verbotenerweise seine Arbeit aufnimmt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein ergänzender Bußgeldkatalog trat ebenfalls in Kraft. So werden bei Missachtung des Besuchsverbotes 300 Euro fällig. 500 Euro kostet der Verstoß des Tätigkeitsverbotes.
 
Die vollständige Verordnung ist unter www.corona.gera.de veröffentlicht.

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