Am 7. April 2020 wurde eine neue „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ veröffentlicht (Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindmaßnVO – vom 7. April 2020). Das Amtsblatt der Stadtverwaltung mit der darin enthaltenen Verordnung finden Sie unter der nachfolgenden Adresse (externe Weiterleitung) der Stadtverwaltung:
https://www.gera.de/fm/193/Amtsblatt%20Nr.%2019-20.pdf
Auf Grundlage der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ist ein Straßenverkauf von Eis zum Mitnehmen möglich. Zulässig ist der Vertrieb unter Beachtung strenger hygienischer Maßnahmen. „Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder mit jeglichen Erkältungssymptomen dürfen kein Eis verkaufen oder an Eisdielen liefern. Ebenso muss jede Verkaufsstelle und jeder Verkaufswagen Belehrungen zu Händehygiene, Abstand halten und der Husten- und Niesetikette aushängen“, erklärt Sozialdezernentin Sandra Wanzar. „Die Ware muss ohne direktem Kontakt zum Kunden ausgegeben werden und die Abstandsregeln sind einzuhalten. Der Verkauf ist zudem ausschließlich von verpacktem Eis legitim.“ Ein Verzehr vor Ort ist laut § 7 Abs. 1 Satz 3 untersagt. Dieser ist erst in einer Entfernung von mindestens zehn Metern von maximal zwei Personen unter Beachtung des Verbots von Ansammlungen erlaubt. Ein Eis als Erfrischung in der Frühlingssonne wünschen sich viele Geraer Bürger. Über die korrekte Umsetzung der aktuellen Schutzmaßnahmen und Schließungen von Gaststätten und Lokalen wurde in den letzten Tagen mehrmals diskutiert und nunmehr hat sie das Thüringer Landesverwaltungsamt eindeutig geregelt.
Das Frühlingswetter ist auch in Gera angekommen. Mit Temperaturen über 20 Grad nehmen Aktivitäten im Freien zu. Unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus wird weiterhin frische Luft und Sport unter freiem Himmel empfohlen. Jedoch sind auch hier Verhaltensregeln einzuhalten und das mögliche Ansteckungsrisiko im Blick zu behalten.
„Auch im Fußgängerverkehr muss zwingend auf Abstandsregeln von 1,5 Meter bis zwei Meter geachtet werden. Außerdem bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger bei Engstellen, zum Beispiel auf Brücken, besser kurz zu warten, als dicht an einander vorbei gehen“, empfiehlt Oberbürgermeister Julian Vonarb. Gegenseitige Rücksichtnahme sei das A und O. „Familien- und Grillfeiern sowie Treffen auf Hundewiesen gehören nach wie vor zu Verstößen des aktuell geltenden Kontaktverbots und werden mit Bußgeldern geahndet. Auch Spaziergänge insbesondere an beliebten Orten sind kritisch und werden von den Kollegen des Ordnungsamtes besonders begutachtet.“ Finden diese mit mehr als einer Begleitperson statt, wird ebenfalls ein Bußgeld fällig. Der Krisenstab der Stadt Gera wird auch am Osterwochenende besetzt sein und seine Arbeit fortführen. Die Kollegen setzen sich ebenfalls für Solidarität und Rücksichtnahme ein. „Das Osterfest 2020 wird dieses Jahr anders, als wir es alle es gewohnt sind. Lassen Sie uns alle durchhalten, damit wir schnellstens die Einschränkungen lockern können“, bittet Bürgermeister und Leiter des Krisenstabs Kurt Dannenberg.
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