INFORMATIONEN ZUM TAXI- UND MIETWAGEN-VERKEHR

Seit dem 28. März 2020 wurde in der Stadt Gera aufgrund der aktuellen Situation um das Virus SARS-CoV-2 der GVB-Fahrplan angepasst. Zur Erledigung individueller Wege wie Arzttermine oder Antritt der Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten nutzen Bürger der Stadt Gera zunehmend den Taxi- oder Mietwagenverkehr. Bei der Personenbeförderung gilt dabei nicht nur der Schutz der Fahrgäste, sondern auch der Fahrer oder der Betreiber der Fahrzeuge.

Laut Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur werden Betreibern und Fahrern von Mietwagen und Taxis das Einhalten der allgemeinen Hygienevorschriften wie regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren, das Desinfizieren von Lenkrad und Türgriffen sowie regelmäßiges Lüften als Handlungsgrundlage empfohlen.

Desweiteren sollte nach Möglichkeit nur ein Fahrgast im Fahrzeug sitzen — mit weitestgehendem Sicherheitsabstand zum Fahrer. Idealerweise sollte er sich hinten rechts, also hinter dem Beifahrersitz, befinden. Eine räumliche Trennung zwischen Fahrer und Passagier bietet ebenfalls Schutz vor einer Ansteckung. Unter der Berücksichtigung der technischen Machbarkeit, sollte eine Trennung vom Fahrer und dem Fond erfolgen, zum Beispiel durch eine Folie. Sammelbeförderungen sollten die absolute Ausnahme darstellen. Grundsätzlich sollte im Vorhinein mit den Auftraggebern abgesprochen werden, wie in solchen Fällen die Sicherheitsabstände vor allem zwischen dem Fahrer und den Passagieren, aber auch zwischen den Passagieren eingehalten werden können. Beim Transport sollte gegebenenfalls von allen Insassen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Nach der Fahrt sollten in jedem Falle gründlich die Hände gewaschen und bestenfalls desinfiziert werden.

Eine Beförderung von Personen kann nur dann abgelehnt werden, wenn begründete Tatsachen vorliegen, nicht aber aufgrund des Aussehens des Fahrgastes oder der allgemeinen Angst vor einer Infektion mit dem Virus. Für Personen mit einer offensichtlichen akuten Atemwegserkrankung hingegen besteht keine Beförderungspflicht, unabhängig davon, ob dem Fahrpersonal eine Infektion mit SARS-CoV-2 bekannt ist, so das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur. Darauf sollten Kunden bereits bei der Fahrzeugbestellung hingewiesen werden. Für Rückkehrer aus Risikogebieten gelte dasselbe.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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