ALLGEMEINVERFÜGUNG DER STADT GERA
Die Stadt Gera erlässt ab dem 14. März 2020 eine neue Allgemeinverfügung. Diese besagt, dass Veranstaltungen ab 50 Personen untersagt werden, um die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Dazu zählt auch das einhundertjährige […]