SOFORTHILFEPROGRAMM DES FREISTAATES THÜRINGEN

Seit dem 23. März 2020 können Thüringer Unternehmen Soforthilfe beim Freistaat beantragen. Voraussetzung ist, dass sie wegen der Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind.

Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige beispielsweise aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich, je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent), auf bis zu 5000 (bis fünf Beschäftigte), 10’000 (sechs bis zehn Beschäftigte), 20’000 (elf bis 25 Beschäftigte) bzw. 30’000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm angekündigt. Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die benötigten Anträge sowie Hinweise finden Sie unter „www.corona.gera.de“ und unter „www.aufbaubank.de/corona“.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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