ANORDNUNG VON SCHLIESSUNGEN IM STADTGEBIET

Am Dienstag, den 17.März 2020, erhöhte sich die Zahl der inzwischen nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Infizierten in der Stadt Gera auf zwei Personen. Nachdem in den vergangenen Tagen mehr als 82 Verdachtsfälle gemeldet und untersucht worden waren, konnten bisher in zwei der abgegebenen Proben die Coronaviren nachgewiesen werden; weitere 24 Ergebnisse stehen noch aus.
 
Um einer schnellen Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, hat der  Oberbürgermeister die Allgemeinverfügung des Freistaates Thüringen umgesetzt und die dort angewiesenen Maßnahmen verfügt.
 
Demnach werden ab sofort unter anderem alle Bars und Diskotheken, Beratungsstellen, Mehrgenerationenhäuser und Jugendeinrichtungen geschlossen. Dies trifft ebenfalls für öffentlich zugängliche Kantinen und Cafeterias zu. Für Restaurants und Gaststätten gelten gesonderte Einschränkungen bei der Öffnung. Alle Lesungen, Vorträge und Informationsveranstaltungen werden untersagt. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten besondere Handlungsvorgaben.
 
„Die Einschränkungen für das gesellschaftliche Leben sind einschneidend. Aber wir sehen hier in der Stadt Gera wie wirksam bisher die Ausbreitung der Krankheit COROVID-19 verlangsamt wurde. Diese ist eine Voraussetzung um unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen“, erklärt Oberbürgermeister Vonarb.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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