ALLGEMEINVERFÜGUNG DER STADT GERA

Die Stadtverwaltung erlässt folgende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus:

Alle Veranstaltungen, Vergnügungen, Menschenansammlungen und Versammlungen ab 500 Personen werden im gesamten Stadtgebiet Geras untersagt; dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Hierzu gehören insbesondere Tanz- und Sportveranstaltungen sowie Messen und Ausstellungen.

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Sie ist wirksam bis einschließlich Freitag, den 10. April 2020.

Eingang der Meldung: 11. März 2020, 18.38 Uhr

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