Die Deutsche Bahn AG meldet: Bei einem Corona-Verdacht wird der betroffene Zugbereich gesperrt und professionell gereinigt. Außerdem müssen die Fahrgäste ihre Kontaktdaten hinterlassen. Am nächstmöglichen Haltepunkt wird man die betreffende Person den Rettungskräften überantworten.
Alle Eisenbahnunternehmen werden verpflichtet, Fahrgäste mit Symptomen einer Erkrankung den Behörden zu melden.
In der Ausgabe vom 29. Februar 2020 fragt die Ostthüringer Zeitung: Was passiert, wenn jemand gegen die Quarantäne-Anordnung verstößt? Zitiert wird das Bundesinnenministerium: „Die Durchsetzung von Quarantäne-Anordnungen erfolgt durch die Polizeibehörden.“ Wer gegen das Infektionsschutzgesetz verstößt, dem können drastische Strafen drohen – von Geldstrafen bis hin zu fünf Jahren Gefängnis.
Andere Zeitungen beschäftigen sich mit einem Pandemie-Szenario. Abhängig von der Situation, kann die Bundesregierung verschiedene sogenannte Pandemie-Warnstufen ausrufen. Jede hat unterschiedliche Konsequenzen für die Bürger.
Bei Stufe IV werden die Bürger, ähnlich wie bei Unwetterlagen, aufgefordert, freiwillig zu Hause zu bleiben. Die fünfte und sechste Stufe umfasst eine konkrete Ausgangssperre, die dann auch polizeilich kontrolliert wird. Die Ausrufung der höchsten Stufen sind die Ultima Ratio für den Fall, dass sich ein Großteil der Menschen nicht an die Empfehlung hält.
Rechtlich gesehen sind diese Einschränkungen möglich, und zwar bei Sonderlagen im Sinne von Artikel 35 des Grundgesetzes.
Es wird mittlerweile für wahrscheinlich gehalten, dass das Virus, ähnlich wie Influenza-Erreger, nach einigen Wochen wieder in den Hintergrund treten, und sich später in Wellen erneut ausbreiten wird, zum Beispiel im Herbst. Bei erstmalig infizierten Menschen ohne Vorerkrankungen, sind die Symptome in der Regel mild. Wie ausgeprägt die Symptome bei einer erneuten Infektion sein werden, und welche Folgen eine weitere Virus-Welle somit hätte, diese Frage bleibt noch offen. Zu den kursierenden Gerüchten gibt es von offizieller Seite noch keine Stellungnahme.
Offenbar vermuten einige Forscher, das Virus SARS-CoV-2 sei biphasisch. Nach der ersten Infektion und milden Symptomen würde das Virus im Körper ruhen. Die Symptome klingen wieder ab und das Virus werde nicht mehr nachgewiesen. Dadurch erscheine der Betroffene wieder gesund. Doch es folge nach einiger Zeit ein erneuter Ausbruch, der heftiger sein könne, weil der Erreger dann weiter vordringe.
Andere Wissenschaftler gehen wiederum davon aus, dass das menschliche Immunsystem beim zweiten Kontakt besser vorbereitet ist und die Krankheit dann milder verläuft.
Die Aufmerksamkeit ist also auf die zweite bzw. scheinbar zweite Infektion gerichtet. Hierüber gibt es noch zu wenige Meldungen.
Über den aktuellen Stand informiert das Robert-Koch-Institut auf der Seite „https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html„.
Minister und Politiker warnen zwar vor Panik und Alarmismus. Durch mehrmalige Neubewertungen der Lage innerhalb nur kurzer Zeit, die vielen Eilmeldungen und Sondersendungen, sowie den sich häufenden Hinweisen zu Nahrungsvorräten, sind die Bürger allerdings zunehmend verunsichert.
Gibt es auch in Gera sogenannte Hamsterkäufe und leere Regale? Darüber werden wir im Laufe des Tages berichten.
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