WAHLHELFER ZUR LANDTAGSWAHL GESUCHT

Am 27. Oktober 2019 wird in Thüringen ein neues Landesparlament gewählt. Die Zusammensetzung bestimmt maßgeblich, wie die Thüringer Landesregierung aussehen wird. Für diese Wahl sucht die Stadtverwaltung erneut Wahlhelfer.

Es werden mindestens 525 Wahlhelfer benötigt. Mitte Juli zeichnete sich ab, dass aktuell 244 Wahlhelfer zur Verfügung stehen. Davon sind 43 Wahlvorsteher von benötigten 81.

Zusätzlich werden etwa 85 Briefwahlhelfer benötigt. Bis Mitte Juli kann die Stadtverwaltung 20 Briefwahlhelfer verzeichnen, davon drei Briefwahlvorsteher von benötigten zwölf.

„Es werden also noch 281 Wahlhelfer benötigt, davon 38 als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher“, erklärt Pressesprecherin Melanie Siebelist. „Für die Briefwahl suchen wir 65 ehrenamtliche Helfer, davon neun Briefwahlvorsteher.“ Für die ehrenamtliche Aufgabe gibt es ein kleines „Erfrischungsgeld“ als Entschädigung.

Entschädigung für die Mitarbeit im Wahlvorstand (Urnen- und Briefwahlvorstand) und im Wahlbüro

(1) Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den Wahltag folgendes Erfrischungsgeld: 45 Euro für den/die Wahlvorsteher/in, 35 Euro für den Wahlvorsteher des Briefwahlvorstandes, 30 Euro für die Stellvertreterfunktion des/der Wahlvorsteher/in (kommt im Briefwahlvorstand nicht zur Anwendung), 25 Euro für die übrigen Mitglieder. Bei verbundenen/zusammengelegten Wahlen erhöht sich die Entschädigung um 10 Euro.

(2) Beschäftigte der Stadtverwaltung erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im allgemeinen Wahlvorstand (Urnenwahlvorstand) wahlweise die Entschädigungszahlung nach Absatz 1 oder einen Freizeitausgleich in Höhe von acht Arbeitsstunden sowie die nachfolgende Entschädigung: Für die Funktion des Wahlvorstehers/der Wahlvorsteherin 25 Euro, die weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes 15 Euro. Finden verbundene/zusammengelegte Wahlen statt, erhöht sich der Freizeitausgleich nach dem Satz 1 auf zehn Arbeitsstunden.

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