EINHEITLICHE MINDESTSTANDARDS FÜR AUSWEISE IN DER EU

Auf dem Personalausweis müssen künftig die Abdrücke zweier Finger des Inhabers auf einem RFID-Chip gespeichert sein. Am Donnerstag, den 4. April 2019, billigten die Abgeordneten des Parlamentes der Europäischen Union in Brüssel mit 335 zu 269 Stimmen und 21 Enthaltungen eine Verordnung für Ausweis-Mindeststandards in den Mitgliedsstaaten. Hierzu gehören auch das Kreditkartenformat, die Speicherung der biometrischen Daten auf dem RFID-Chip, ein Lichtbild, das Emblem der EU und ein maschinell lesbarer Bereich.

Der Rat der EU (Ministerrat) muss die Verordnung nun noch formell annehmen, sodass sie alsbald in Kraft treten wird. Zwei Jahre später, voraussichtlich 2021, sollen die neuen Mindeststandards zur Pflicht werden. Dann müssen alle neu ausgestellten nationalen Personalausweise die Kriterien erfüllen und damit auch die Daten der Fingerabdrücke enthalten. Spätestens zehn Jahre danach werden die Personalausweise ohne gespeicherte Fingerabdrücke ungültig. Die Übergangsfristen verlängern sich, wenn der Inhaber älter als 70 Jahre ist.

Begründet werden die neuen Mindeststandards mit der Erhöhung der Sicherheit der Ausweise. Eine betrügerische Verwendung soll unterbunden werden. Meldebehörden, Polizei, Zoll, Steuerfahnder und andere Stellen werden im Bedarfsfall auf die Daten zugreifen können. Bislang ist es dem Inhaber eines Personalausweises freigestellt, ob er Fingerabdrücke speichern lassen möchte. Dagegen ist die Verwendung eines Bildes, dem biometrische Daten entnommen werden können, bereits Pflicht.

http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0436-AM-073-073_DE.pdf

Die Verordnung lässt, was die Verwendung der Daten anbetrifft, in Artikel 10, Punkt 3, auch „andere Verarbeitungszwecke” zu. Bürgerrechtler warnen vor dem Aufbau einer intelligenten, zentralen Personen-Datenbank. Denn am Dienstag, den 5. Februar 2019, hatten sich Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Ministerrats und der Kommission auf eine „Schließung der Lücken zwischen den Informationssystemen” geeinigt. Ziel ist unter anderem der „Abgleich der vorhandenen Daten mit einem einzigen Klick”.

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-846_de.htm

Beim deutschen Personalausweis befindet sich der RFID-Chip unterhalb der Passnummer. In einigen Ländern gibt es bereits Programme zur freiwilligen Implantierung ähnlicher RFID-Chips beim Menschen — beginnend bei Kindern, um durch das vermittelte Gefühl von Sicherheit eine langsame Gewöhnung zu erreichen. In den USA ist das Unternehmen Mochip (siehe http://mochip.org/) auf diesem Gebiet tätig. Das Emblem der Firma lässt einflussreiche Kreise hinter dem Programm vermuten (siehe http://www.cogmna.info/).

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