Über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu Geras Neuer Mitte informierte die Stadtverwaltung am 7. Februar 2019 den Initiator Heinz Klotz. Wichtig sei dem Oberbürgermeister, dass es sich ausschließlich um eine rechtlich-formale Entscheidung handelt. „Das Bürgerbegehren wurde nicht von seinen inhaltlichen Wünschen von Bürgern her geprüft, sondern es entsprach nicht den rechtlichen Vorgaben“, sagte Vonarb.
Die Stadt sei verpflichtet, sich an Recht und Gesetz zu halten. Unabhängig von bürokratischen Erfordernissen sei es dem Oberbürgermeister jedoch wichtig, möglichst viele Perspektiven zu Geras Neuer Mitte in den nächsten Schritten weiter einzubinden. Baudezernentin Claudia Baumgartner informierte, dass eine erste Runde mit Vertretern der Stadtratsfraktionen stattgefunden habe.
„Erste Übereinstimmungen konnten bereits gefunden werden. Ein weiteres Gespräch ist Ende Februar vorgesehen“, so Baumgartner Der Stadtrat hat beim Beschluss des Rahmenplans auch entschieden, dass Vorschläge der Fraktionen beim Bebauungsplan berücksichtigt und eingearbeitet werden. Die Schwierigkeit liege jedoch darin, teilweise widersprüchliche Anliegen der Fraktionen in einen Kompromiss zu gießen.
Geras Baudezernentin erinnerte die Fraktionen in diesem Zusammenhang an ihre Verantwortung:
„Damit wir bis 2023 auch Erfolge – und damit realisierte Gebäude und neu entstandene Freiräume – in Geras Neuer Mitte sehen können, brauchen wir frühzeitig in diesem Jahr einen Bebauungsplanbeschluss. Allen sollte daher an einer zügigen Klärung offener Fragen gelegen sein.“
Claudia Baumgartner, Baudezernetin
Zugegangen werden soll auch auf die Initiatoren des Bürgerbegehrens. „Wir wollen eine konstruktive Zusammenarbeit. Das schließt allerdings im jetzigen Stadium des Prozesses Ideen aus, die dem Projekt praktisch den Boden unter den Füßen entziehen und die Rahmenplanung als Ganzes in Frage stellen“ stellt Oberbürgermeister Vonarb fest.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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