VERSTIMMUNG AUF DEM WEIHNACHTSMARKT

Am Samstag, den 1. Dezember 2018, fand am Marktplatz eine Kundgebung der Gemeinschaft afghanischstämmiger Bürger mit rund 50 Teilnehmern statt. Ort der Versammlung war der Bürgersteig unmittelbar vor dem Büro der Partei „Die Linke“, welche den Aufruf unterstützt hatte. Die unmittelbare Nähe zum Weihnachtsmarkt sorgte jedoch für Verstimmung bei vielen Bürgern, die sich seit Samstag in den sozialen Netzwerken in etlichen Diskussionen widerspiegelt. Zudem erhielt das Büro des Oberbürgermeisters auch eine hohe Zahl telefonischer und schriftlicher Beschwerden.

„Ich bedaure, dass sich die Besucher des Weihnachtsmarktes durch die Kundgebung gestört fühlten. Zu befürchten ist, dass durch die Art und Weise der Kundgebung bei vielen Passanten das Gegenteil dessen bewirkt wurde, was bewirkt werden sollte“, erklärt Oberbürgermeister Julian Vonarb. „Natürlich galt auch für diese Kundgebung das im Grundgesetz festgeschriebene Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.“ Dies gelte auch für eine Reihe von aktuellen Anfragen, die in letzter Zeit im Zusammenhang mit politischen Veranstaltungen auf dem Markt eingegangen sind. „Ich befürworte hier eine klare Trennung, denn unser Weihnachtsmarkt darf keine Bühne für politische Botschaften sein.“ Rein formal gehört der Bürgersteig allerdings nicht zum Weihnachtsmarkt; hierdurch kam es überhaupt erst zu der Situation.

Angemeldet wurde die Versammlung am 22. November ordnungsgemäß beim Fachdienst Ordnungsangelegenheiten der Geraer Stadtverwaltung. Der Titel lautete „Frieden und Sicherheit in Afghanistan“. In einer Pressemeldung erklärte der Anmelder den Hintergrund: „Uns kommt es besonders darauf an, dass die schlechte Lebenssituation unserer Brüder und Schwestern in keinerlei Hinsicht als sicher bezeichnet werden kann.“ Auf diese Situation wollte die afghanische Gemeinschaft mit einem Informationsstand, Redebeiträgen, Musik und kleinen Theaterszenen und Filmsequenzen aufmerksam machen. In einem Vorabgespräch mit dem Anmelder der Versammlung hatte der Fachdienst Ordnungsangelegenheiten zuvor eine maximale Lautstärke vereinbart und eine Zusammenarbeit mit dem Leiter des Weihnachtsmarktes angeregt, welche die Veranstalter zusagten.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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