ALKOHOLKONSUM IN DER HEINRICHSTRASSE VERBOTEN

Die Heinrichstraße ist im Bereich der Zentralen Umsteigestelle ab Samstag, den 15. Juli 2017, als Alkoholverbotszone ausgewiesen und entsprechend durch Schilder gekennzeichnet. Wer hier trotzdem in der Öffentlichkeit Alkohol konsumiert, muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5000 Euro rechnen. Amtlich wird dies am 15. Juli bekannt gemacht.

Das Landesverwaltungsamt hat die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Alkoholkonsums in öffentlichen Anlagen und auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Gera“ eingehend geprüft.
„Ziel der Maßnahme ist es, das Sicherheitsgefühl der Einwohner, Gewerbetreibenden und Gäste an dem wohl meistfrequentierten Platz in unserer Stadt zu verbessern“, betonte Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn (im Bild). Passanten hatten sich wiederholt von alkoholisierten Personen belästigt gefühlt. Daraufhin hatte die Oberbürgermeisterin einen verwaltungsübergreifenden Arbeitskreis beauftragt, gemeinsam mit der GWB Elstertal, dem Geraer Verkehrsbetrieb, den Gera-Arcaden und der Landespolizeiinspektion Gera geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Für die konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit bedankt sich Frau Dr. Hahn bei allen Partnern. Das Alkoholverbot gilt nicht für behördliche zugelassene Freischankflächen sowie jeweils in der Zeit vom 31. Dezember, 12 Uhr bis zum 1. Januar, 12 Uhr.

Alkoholverbotszone

Zwar enthält die Stadtordnung bereits eine Vorschrift, die insbesondere das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder ähnlichen Einrichtungen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, untersagt. Schwierig ist in der Praxis aber die Handhabung dieser Vorschrift. Das machte es dem Stadtordnungsdienst und auch der Polizei so schwer, gegen Alkoholkonsum in der Heinrichstraße direkt vorzugehen. Mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist jetzt eine klare Handlungsgrundlage für Ordnungsmaßnahmen von Vollzugsdiensten und Polizei gegeben.

Der Thüringer Landtag hat im Jahr 2013 eine Änderung des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes vorgenommen und nunmehr eine Regelung geschaffen, welche es den Kommunen erlaubt, solche expliziten Alkoholverbotszonen auszuweisen. Nach der neuen Regelung kann die Stadt Gera durch ordnungsbehördliche Verordnung zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes sowie des allgemeinen Gesundheitsschutzes den Konsum von Alkohol in öffentlichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsflächen verbieten. Darüber hinaus kann die Stadt Gera den Konsum von Alkohol in öffentlichen Anlagen und auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen verbieten, wenn sich die Belastung dieser Anlagen und Verkehrsflächen durch Ausmaß und Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von der des übrigen Stadtgebietes deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch zukünftig mit der Begehung alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu rechnen ist. Hierzu wurde ein umfangreicher Nachweis geführt, der die Alkoholverbotszone rechtfertigt.

CDU-Fraktionsvize Christian Klein (im Bild) begrüßt die Einrichtung der Alkoholverbotszone. Seine Fraktion hatte dafür die Initiative ergriffen. „Neben einer rechtssicheren Handhabe für städtische Ordnungskräfte und Polizei gegen alkoholisierte Störer hat diese Verordnung als wesentlichen Vorteil, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und Passanten im Bereich der Heinrichstraße wächst. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden trauen sich viele Passanten und auch Mitarbeiter dort ansässiger Geschäfte nicht mehr über den Bereich Heinrichstraße zu laufen, da sie Anfeindungen und Beleidigungen bis hin zu Handgreiflichkeiten von alkoholisierten Personen befürchteten. Natürlich, und das gehört zur Wahrheit dazu, werden wir das Alkoholproblem der Konsumenten nicht durch dieses Alkoholverbot ändern oder beseitigen. Hier ist insbesondere das Sozialdezernat gefordert, ausreichende Angebote zur Bekämpfung des Alkoholismus anzubieten und durchzuführen“, erklärt Christian Klein.

„Das Thema Sicherheit unserer Besucher und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Wir freuen uns, dass wir in Kooperation mit der Stadt Gera und der Polizei die Sicherheitssituation in der Heinrichstraße verbessern können“, betont Guillermo Poveda, Centermanager der Gera-Arcaden. Im Rahmen des eigenen Sicherheitskonzeptes haben die Gera-Arcaden seit Ende 2016 einen zweiten Wachmann eingesetzt.

Zum Maßnahmenpaket zur Verbesserung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Bereich Heinrichstraße gehören weiterhin gemeinsame Streifen städtischem Vollzugsdienst und Polizei sowie präventive Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe und des Streetwork e. V. Die GWB „Elstertal“ hat auf ihren Grundstücken bereits Alkoholverbotszonen ausgewiesen. Teilweise wird von Privatunternehmen in ihrem Bereich auch Videoüberwachung durchgeführt.

(Bild und Text: Stadtverwaltung)

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