Thüringens Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger, unterrichtete die Öffentlichkeit am 19. April 2017 darüber, wie er sich die neuen Kreisgrenzen mit den zukünftigen Kreissitzen vorstellt. „Nachdem das Vorschaltgesetz den Rahmen vorgibt, liegt es nun an uns diesen mit Leben zu füllen. Mein Vorschlag für die neuen Kreisgrenzen und Kreissitze werde ich am 2. Mai dem Kabinett vorstellen“, erklärte der Innenminister. „Damit liegt die Landesregierung voll im Zeitplan, damit noch vor der Sommerpause der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden kann“, so Poppenhäger.
Nach der Vorstellung des Gutachtens von Professor Bogumil am 11. Oktober 2016 und des Kabinettsbeschlusses rief die Landesregierung dazu auf, sich an der Diskussion zu den künftigen Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Thüringen zu beteiligen. Diese Möglichkeit nahmen viele Bürger, Landräte, Bürgermeister aber auch Vertreter der Kreistage wahr. Innenminister Dr. Poppenhäger dankte für dieses Engagement. „Das Ergebnis der Diskussion hat auch gezeigt, dass die Landesregierung lernfähig ist“, erklärte Poppenhäger. Insbesondere dankte er den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern für ihren den gesamten Freistaat umfassenden Gestaltungsvorschlag von Anfang Dezember 2016 der lediglich an zwei Positionen vom Vorschlag des Gutachtens von Herrn Professor Bogumil abweicht.
Nach Abwägung und Prüfung aller vorgetragenen Argumente wird dem Kabinett ein Gesetzentwurf mit folgenden Eckpunkten vorgelegt werden:
Die Landkreise Eichsfeld und Unstrut-Hainich-Kreis werden gemeinsam einen neuen Kreis bilden. Als Kreisstadt des neuen Kreises wird die Stadt Mühlhausen vorgeschlagen. Der neue Landkreis wird im Hinblick auf die aufgelaufenen Altschulden umfangreiche Hilfen des Landes erhalten.
Die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis werden zu einem Landkreis verschmolzen. Entsprechend der von den Kammern vorgeschlagenen Aufteilung wird der Landkreis Sömmerda nicht hinzugenommen. Dies entspricht den seit vielen Jahren bestehenden Planungsregionen. Der Kreissitz wird Sondershausen.
Die Landkreise Sömmerda und Weimarer Land sollen fusionieren, dies entspricht dem Vorschlag der Kammern und vermeidet das Schneiden der bisherigen Planungsregionen. Beide Kreise gehören der Planungsregion Mitte an. Kreisstadt soll die Stadt Sömmerda werden.
Die Landkreise Gotha und Ilm-Kreis werden zusammengeschlossen. So wird ein neuer zentraler und starker Kreis in der Mitte des Landes gebildet. Die Kreisstadt soll Gotha werden. Die Stadt Arnstadt wird im Zuge der Gemeindegebietsreform anderweitig gestärkt.
Die Landkreise Wartburgkreis und Schmalkalden-Meiningen bilden zusammen mit der bisher kreisfreien Stadt Eisenach einen neuen Landkreis. Dies resultiert unter anderem aus einer fachlichen Stellungnahme des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu den wesentlichen Verflechtungsbeziehungen in der Region aber auch aus den Stellungnahmen von 24 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus dem Landkreis. Thema hier war insbesondere die engen Verbindungen der Kulturstiftung „Meiningen – Eisenach“ und die notwendige touristische Entwicklung der Rhön. Kreisstadt soll Bad Salzungen werden. Eisenach soll den Status einer Großen kreisangehörigen Stadt erhalten. Die Stadt Meiningen wird im Zuge der Gemeindegebietsreform anderweitig gestärkt.
Der Kreis südlich des Rennsteigs wird gebildet aus den Landkreisen Sonneberg und Hildburghausen sowie der bisher kreisfreien Stadt Suhl und den Gemeinden Oberhof, Zella-Mehlis und Benshausen. Kreisstadt des Kreises soll Hildburghausen werden. Suhl soll den Status einer Großen kreisangehörigen Stadt erhalten.
Entsprechend dem Vorschlag der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern sollen die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis und Saale-Holzland-Kreis zu einem großen Saaletal-Kreis verschmelzen. Saalfeld soll Kreissitz für den neuen Saaletal-Kreis werden.
Die Landkreise Altenburger Land und Greiz sollen fusionieren. Als Sitz der Kreisverwaltung wird die Stadt Altenburg vorgeschlagen.
Die bisherigen kreisfreien Städte Erfurt, Weimar, Jena und Gera behalten ihren Status.
„Ich habe mir in den vergangenen Monaten viele Argumente für oder gegen bestimmte Landkreisgrenzen angehört und bin zu dem Entschluss gekommen, dass dieser Vorschlag eine für Thüringen tragfähige aber auch mehrheitsfähige Lösung ist. Ich freue mich, dass unser Diskussionsangebot reichhaltig genutzt wurde und in diesem Vorschlag mündete. Er zeigt auch, dass es zu keinem Zeitpunkt darum ging, das Vorschaltgesetz starr anzuwenden, sondern konstruktiv und mit sachlichen Argumenten gemeinsam zu einem Ergebnis zu gelangen. Die Städte Weimar und Gera wird es sicherlich freuen, dass ihre Kreisfreiheit nicht mehr in Frage gestellt wird“, sagte abschließend Dr. Poppenhäger.
THÜRINGER MINISTERIUM FÜR INNERES UND KOMMUNALES
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