In einer privaten Geflügelhaltung in der Gemeinde Zeulenroda wurde, nachdem dort mehrere Hühner verendet waren, das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen. Alle Vögel im Bestand wurden getötet. In Thüringen gilt aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr seit dem Nachweis am Montag, den 30. Januar 2017, landesweit die Stallpflicht für Geflügel. In Gera sind von dieser rund 350 Betriebe bzw. Züchter betroffen, schreibt die Ostthüringer Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Verdachtsfälle lägen bislang nicht vor. In Thüringen waren zuvor nur verendete Wildvögel festgestellt worden, welche den Erreger H5N8 trugen.
Bereits am 16. November 2016 hatte die Stadtverwaltung per Allgemeinverfügung eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet, so dieses im Stadtgebiet im Bereich der Weißen Elster gehalten wird.
Die staatliche Tierseuchenkasse ersetzt den Marktwert eines jeden notgeschlachteten Huhnes bzw. einer Pute. Der finanzielle Schaden kann für die Landwirte so minimiert werden – zumal da manche auch zusätzlich versichert sind. Gemeinhin ist bekannt, dass das Virus über Wildvögel in die Zuchtställe gelangt. In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe Nr. 38, Seite 16) wird dieser Verbreitungsweg allerdings in Frage gestellt.
Berichtet wird von einer Alternativtheorie, die beispielsweise der Ökologe Josef Reichholf von der TU München unterstützt. Zweifler an der gängigen Theorie fragen sich nämlich, wie virushaltiger Wildvogelkot in hermetisch geschlossene Mastgeflügelställe gelangen kann, wenn dort ausgiebig desinfiziert wird.
Das Virus H5N8 war im Sommer 2016 an der russisch-mongolischen Grenze entdeckt, und im Herbst 2016 in Deutschland nachgewiesen worden. Wie kann es sich von Ost nach West ausbreiten, wenn die Flugrichtung der Zugvögel in dieser Zeit entgegengesetzt ist? Das staatliche Forschungsinstitut FLI verteidigt die Wildvogeltheorie und erklärt, der Zug der Wildvögel verlaufe nicht geradlinig sondern nach komplizierten Mustern.
Doch Anhänger der alternativen Theorie sehen asiatische Futtermittelbetriebe als möglichen Ursprung. Aus Häfen wie Hamburg, Rotterdam oder vom Frankfurter Flughafen aus verbreite sich das Virus über die Transportwege der Futtermittellogistik. Aber auch über verschmutzte Importwaren könne es nach Europa gelangt sein. Das FLI sieht für die Einfuhr über Futtermittel keine Belege, hält zumindest aber illegale Geflügelimporte und Vogeltrophäen als Ausbreitungsweg für möglich.
Kritiker geben zu bedenken, dass sowohl das Forschungsinstitut von der Wildvogeltheorie profitiert, als auch die großen Geflügelmastbetriebe. Denn das Institut erhalte immerhin staatliche Forschungsgelder. Und die Freilandhaltung im Nebenerwerb werde durch die Auflagen und Notfallmaßnahmen immer teurer. Die Auflagen seien zudem geeignet, die ganze Bevölkerung in die zentralen Versorgungsmechanismen zu zwingen, zitiert die FAZ eine Geflügelhalterin.
Die Süddeutsche Zeitung beschreibt in der Ausgabe 41, Seite 31, eine weitere mögliche Ursache der Vogelgrippe. Die Krankheit befalle vorwiegend Vögel, die ihr Leben hinter Hygieneschleusen verbringen. Tiere aus Freilandhaltung seien weniger betroffen. Zwischen den einzelnen Ausbrüchen findet sich aber keine Verbindung, sagt Christine Bothmann vom niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz, und betrachtet einen anderen Aspekt. Damit die Puten perfekte Filets liefern, werden sie in eine Kunstwelt versetzt, in der sie so wenig mit dem Dreck der Natur in Berührung kommen, dass ihre Immunabwehr kaum noch Kraft hat. In den großen Geflügelställen soll möglichst kein Keim an die Tiere herankommen. Impfschutz gibt es nicht, sagt das FLI. Im Grunde helfe nichts, außer die großen Ställe noch mehr abzuschotten, heiß es am Ende des Berichts.
Kommentar hinterlassen