Nächtliche Nutzungseinschränkungen für Hofgut

Zum Schutze der Nachtruhe der Anwohner musste die Untere Immissionsschutzbehörde teilweise Nutzungseinschränkungen für das Hofgut erlassen. Anlass waren wiederholte Anwohnerbeschwerden über Lärmbelästigungen bei Privatfeiern. Die Immissionsschutzrechtliche Anordnung beinhaltet, dass mit Beginn der Nebensaison im November 2016 Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im Innenbereich des Hofgutes auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt sind. Nach 22 Uhr sind Veranstaltungen auf den Innenhof-Freiflächen unzulässig. Bei Veranstaltungen mit Sprachdarbietungen im Innenbereich des Hofgutes darf der Schalldruck-Mittelungspegel von 80 dB(A) nicht überschritten werden. Nach 22 Uhr haben Besucher und Personal das Hofgut nur über die Ausgänge an der Elsterfluss-Seite zu verlassen.

Mit den Festsetzungen ist auch in Zukunft eine Vielzahl von Veranstaltungen, so zum Beispiel das Kabarett „Fettnäppchen“ und der Adventsmarkt des Buga-Fördervereins, im Hofgut möglich.

Die Untere Immissionsschutzbehörde hatte Schallmessungen beauftragt, um die Anwohnerbeschwerden objektiv bewerten zu können und gleichzeitig einen maximal zulässigen Innenpegel zu bestimmen, der eine Nutzung des Hofgutes als Veranstaltungsstätte auch nach 22 Uhr ermöglicht. Diese Messungen fanden am 25. November 2015 statt. Über die Ergebnisse wurde die Betreibergesellschaft des Hofgutes am 17. Dezember 2015 informiert. Ihr wurden mit Schreiben vom 4. Januar 2016 Maßnahmen zur Lärmminderung aufgetragen. Da von den unmittelbaren Anwohnern des Hofgutes keine Beschwerden über Lärmbelästigungen vorlagen, war vorerst auf den Erlass einer Immissionsschutzrechtlichen Anordnung verzichtet worden. Seit Anfang Juni 2016 gibt es wieder Anwohnerbeschwerden. Mehrfach wurde die Polizei eingeschaltet und in einem Fall ist eine Anzeige aktenkundig.

STADTVERWALTUNG


Nachtrag vom 21. Januar 2017

Die Betreibergesellschaft Hofgut Fastenau/Schlebe GbR will den Mietvertrag für das Hofgut kündigen und der Stadtverwaltung Ende Januar 2017 ein entsprechendes Schreiben übergeben. Das meldet die Ostthüringer Zeitung in ihrer Ausgabe vom 21. Januar 2017. Als Grund werden Auflagen zum Lärmschutz genannt. Diese erschwerten die Nutzung. Am 23. April soll es eine öffentliche Abschlussfeier im Hofgut geben. Der Mietvertag würde regulär mit dem Jahr 2017 enden. Das Hofgut nutzen die Betreiber für ihr Kabarett, Hochzeits-, Geburtstags- und Familienfeiern und bieten dort eine Gastronomie. Im Jahre 2008 war es als Spielstätte eröffnet worden.

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